Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten
Zwischen dem 18. Und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check. Ab dem Alter von 35 kann die Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.
Diese umfasst folgende Leistungen:
1. Anamnese
Am Anfang des Gesundheitschecks steht immer die ausführliche Erhebung der Krankheitsvorgeschichte des Patienten – die Anamnese. Sie ist auch in Zeiten hoch technisierter Medizin immer noch der wichtigste Teil der Diagnostik.
2. Klinische Untersuchung
Dem eingehenden ärztlichen Gespräch folgt die körperliche Untersuchung: wir schauen uns den Patienten genau an, tasten und hören ihn ab. (Ganzkörperstatus)
3. Laboruntersuchungen
a) Untersuchungen aus dem Blut (einschl. Blutentnahme):
– Gesamtcholesterin mit Differenzierung HDL und LDL
– Glukose
b) Untersuchungen aus dem Urin (ab dem 35. Lebensjahr):
– Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit (Harnstreifentest)
4. Beratung
Nach Vorliegen aller Ergebnisse führen wir mit dem Patienten ein ausführliches Gespräch über die erhobenen Befunde und die sich daraus ergebenen Konsequenzen. Wir geben Empfehlungen zu einer gesundheitsbewussten Lebensführung mit Beratung zur Ernährung, Entspannungstechniken, Sport, Bewegung und Stressbewältigung. Bei Vorliegen oder Verdacht auf eine Krankheit werden wir dafür Sorge tragen, dass eine weitergehende gezielte Diagnostik erfolgt und gegebenenfalls therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden.
Gesetzlich Krankenversicherte haben alle 2 Jahre ein Anrecht auf diese Leistung.